07 Sep Cannabis-Gesetz
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Das „Cannabis-Gesetz“ dient in Deutschland der Regelung des Gebrauches von „Canabis als Medizin“. Mit seinem Inkrafttreten am 10.03.2017 wird der Einsatz von Cannabisarzneimitteln (Blüten, Rezeptur- und Fertigarznei) als Therapiealternative bei Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen gesetzlich geregelt. Dabei werden grundsätzliche Bedingungen wie, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern, festgelegt. Gleichzeitig gibt das das vom Bundestag beschlossene Gesetz (Änderung im SGB V § 31 Absatz 6) keine Indikation vor. Wortlaut „Cannabis-Gesetz“ …