Die Wirkweise von Cannabinoid bzw. THC-haltiger Medizin resultiert aus der Aktivierung der Cannabinoid-CB-1- und CB-2-Rezeptoren. Durch Modulation des Endocannabinoidsystems werden verschiedene Neurotransmitter wie Noradrenalin, Acetylcholin, Glutamat, Dopamin, 5-HAT und GABA aktiviert, was die potentielle antiemetische, analgetische und neuroprotektive Wirkung von medizinischem Cannabis erklärt. Die aktuelle Studienlage zur klinischen Wirkweise von Cannabis ist noch lückenhaft. Trotz des breiten therapeutischen Potentials ist dieses nur in wenigen randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen und weitere Forschung ist erforderlich.
Die Bundesopiumstelle erteilte in den Jahren 2007 bis 2016 bei mehr als 50 verschiedenen Erkrankungen bzw. Symptomen eine Ausnahmeerlaubnis aufgrund von §3, Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für eine ärztlich begleitete Selbsttherapie. Behandelt wurde u.a. Schmerz zu ca. 57 %, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zu ca. 14 %, Spastizität zu ca. 10 %, Depression zu ca. 7 %, Inappetenz/Kachexie zu ca. 5 %, Tourette-Syndrom ca. zu 4 %, Darmerkrankungen zu ca. 3 %, Epilepsie zu ca. 2 % und sonstige Psychiatrie zu ca. 2 % (Quelle: Cremer-Schaeffer, 2017). Mit Inkrafttreten des „Cannabis Gesetzes“ (§ 31, Absatz 6 des SGB V) ist die GKV verpflichtet die Kosten einer Cannabistherapie bei einer „schwerwiegenden Erkrankung“ und wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht“ die Kosten zu tragen. Die bis zur Gesetzesänderung erteilten Erlaubnisse der Selbsttherapie schließen Indikationen ein, die dem im Gesetz formulierten Standard nicht entsprechen. Die GKV stützt sich bei der Entscheidung über die Kostenübernahme auf die vorhandenen medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse der Behandlung der jeweiligen Erkrankungen und Symptome. Somit fallen viele Indikationen die im Rahmen der vorherigen Ausnahmegenehmigungen weg.
Wie bei allen Arzneimitteln, ist der Effekt von Cannabis dosisabhängig. Zudem gibt es in seiner Wirkungsstärke große interindividuelle Unterschiede, welche bisher noch unzureichend erforscht sind. Wesentlich für einen Therapieerfolg ist die Wahl der richtigen Sorte und Dosierung. Wie stark und welcher Art der Effekt von Cannabinoiden ist, ist sehr individuell. Allgemein gibt es psychoaktive, appetitstimulierende, motorische, kardiovaskuläre und immunsuppressive Effekte:
Quelle: Grotenhermen / Häußermann „Cannabis, Verordnungshilfe für Ärzte“
Da die BfArM keine Informationen über Therapieempfehlungen zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln gibt, sind Ärzte angehalten, sich selbst eine Übersicht über die Studienlage zur Indikationsbreite von Cannabis zu verschaffen. Zu den Fertigarzneimitteln gibt es Fachinformationen und Empfehlungen seitens der Hersteller, die Anwendungsgebiete und Dosierungsangaben einschließen. Cannabisrx.de fasst im Bereich Forschung die aktuelle Studienlage zusammen.